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Auszug aus der Satzung

 

§ 2 ZWECK

 

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von

 

a) Kunst und Kultur im Bereich der Musik,

b) Volks- und Berufsbildung im Bereich der Musik.

 

(2) Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch ideelle, finanzielle, materielle oder in sonstiger Weise angemessene und geeignete

 

a) Förderung der künstlerischen und sachlichen Belange des Westdeutschen Rundfunks Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts (WDR); die Förderung bezieht sich insoweit ausschließlich und zweckgebunden auf das WDR Sinfonieorchester Köln,

b) Förderung des Verständnisses und Interesses für klassische und zeitgenössische Musik, insbesondere bei der Jugend,

c) Förderung der Orchesterakademie des WDR Sinfonieorchesters Köln e. V.

 

(3) Der Verein wird ausschließlich als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung tätig. Er kann hierzu auch eigene Konzerte veranstalten oder sonstige kulturelle Veranstaltungen durchführen.

[...]

 

§ 6

MITGLIEDSCHAFT

(1) Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen werden.

 

(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist in Textform zu stellen. Der erweiterte Vorstand entscheidet über die Aufnahme der Mitglieder. Die Mitgliedschaft entsteht mit der Aushändigung einer Aufnahmeerklärung in Textform. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden und ist nicht anfechtbar.

 

(3) Die Mitgliedschaft endet:

 

b) bei natürlichen Personen durch Tod,

c) bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen durch deren Erlöschen oder deren Auflösung,

d) durch Ausschluss,

e) durch Streichen aus der Mitgliederliste.

[...]

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